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Gesundheit erhalten - am Leben teilhaben

Vorsorgeleistungen sollen verhindern, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert. Rehabilitationsleistungen sollen schwerwiegende Krankheitsfolgen mindern. Der Medizinische Dienst nimmt sozialmedizinisch Stellung zu der Erfordernis und den Erfolgsaussichten verordneter rehabilitativer Maßnahmen.

Text Rehabilitation, eigen

Rehabilitation und Vorsorge sind verschiedene therapeutische Maßnahmen, die umgangssprachlich auch "Kur" genannt werden. Ziel dieser Leistungen ist es zum Beispiel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu vermindern oder ganz zu beseitigen. Inhalte solcher „Kuren“ können zum Beispiel sein: Entspannungs- und Aktivierungsübungen, Massagen und Heilbäder, Ergotherapie, psychotherapeutische Gespräche und Lerneinheiten, zum Beispiel zu gesunder Ernährung. Für Kinder und Jugendliche kann zudem eine Kinder- und Jugendrehabilitation in Frage kommen, etwa bei Asthma oder Diabetes mellitus.

Im Vorfeld und nach Eintritt einer Krankheit haben Versicherte Anspruch auf geeignete Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge, aber nicht immer ist die Krankenkasse zuständig. Für Erwerbstätige aber auch Kinder kann beispielsweise auch der Rentenversicherungsträger zuständig sein.

Akkordeon Rehabilitation, eigen neu