Pflege: Unabhängige Einschätzung und neue Kompetenzen
Pflege ist für viele Menschen ein sehr persönliches Thema – für Pflegebedürftige, Angehörige und die Fachkräfte in den Einrichtungen. Unsere Arbeit beim Medizinischen Dienst Nord bewegt sich genau in diesem Spannungsfeld: Wir begutachten individuelle Situationen, prüfen die Qualität in der Pflege und setzen neue gesetzliche Vorgaben in der Praxis um. Dabei kennt die Zahl der Pflegegutachten seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Auch 2025 war der Fachbereich Einzelfallbegutachtung des Medizinischen Dienstes Nord mit einer deutlich steigenden Auftragslast konfrontiert – mehr als 7.000 zusätzliche Gutachten bedeuteten ein Plus von über sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während der Bedarf wächst, wird der Arbeitsalltag komplexer: eng getaktete Termine, kurzfristige Absagen und klare gesetzliche Fristen prägen die Organisation der Einzellfallbegutachtungen. Hinzu kommen die Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen und neue gesetzliche Vorgaben, die Aufgaben und Verfahren weiterentwickeln.
Meine Tatkraft für alle, die eine unabhängige Einschätzung brauchen.
Der berufliche Weg von Dr. Dr. Bianca Hofmann begann in der Chirurgie und führte sie schließlich in die Pflegebegutachtung. Im Video erzählt sie, wie sich ihre Erfahrungen sinnvoll ergänzen, was sie an der Arbeit in der Einzelfallbegutachtung besonders schätzt und welche Rolle der Medizinische Dienst aus ihrer Sicht für ein verlässliches und solidarisches Gesundheitssystem spielt.
Neue Kompetenzen für die Pflege
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sind zum 1. Januar 2026 neue Regelungen in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, Pflegefachpersonen stärker einzubinden, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten und Verfahren in der Pflegeversicherung zu vereinfachen. Damit wird Pflege stärker als eigenständiger Heilberuf anerkannt. Pflegefachkräfte können abhängig von Qualifikation und zusätzlicher Weiterbildung mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den steigenden Bedarf an Pflegeleistungen sowie auf Fachkräftemangel und demografische Entwicklungen im Gesundheitssystem.
Das Gesetz bringt auch Änderungen für die Arbeit der Medizinischen Dienste mit sich. In einem Modellvorhaben sollen Pflegefachkräfte von Leistungserbringern künftig an der Feststellung von Pflegebedürftigkeit beteiligt werden können, um Begutachtungsverfahren zu entlasten. Gleichzeitig werden Fristen im Begutachtungsverfahren angepasst: Nach Terminabsagen gilt künftig eine zusätzliche Frist von 15 Tagen, um neue Begutachtungstermine zu organisieren.
Auch im Bereich der Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen gibt es Veränderungen. Regelprüfungen werden künftig zwei Arbeitstage vorher angekündigt, damit sich Einrichtungen organisatorisch besser vorbereiten können. Zudem sieht das Gesetz vor, Prüfverfahren von Heimaufsichten und Medizinischen Diensten stärker aufeinander abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Mit dem BEEP verändert sich damit nicht nur die Rolle der Pflege im Versorgungssystem. Auch Begutachtungen, Prüfverfahren und Abläufe in der Pflegeversicherung entwickeln sich weiter. Entscheidend bleibt dabei, dass Verfahren fachlich fundiert, transparent und unabhängig organisiert sind.