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Außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten Versicherte, die mit schweren Erkrankungen im eigenen Haushalt, in Pflegeeinrichtungen oder in sogenannten „Beatmungs-Wohngemeinschaften (WGs)“ gepflegt werden. Sie sind in der Regel vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
2023 schreibt der Gesetzgeber erstmals vor, dass diese Versicherten einmal jährlich vom Medizinischen Dienst persönlich begutachtet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2023.

Akkordeon für AKI, FAQ