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Damit Schweres leichter fällt

Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben erleichtern, wenn es durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Im besten Fall gleichen Hilfsmittel eine Behinderung aus oder erleichtern zumindest den Umgang damit. Der Medizinische Dienst begutachtet im Einzelfall, ob eine Verordnung medizinisch notwendig und geeignet ist.

ZI Film Hilfsmittelbegutachtung

Zum Herunterladen (MP4 15 MB, Länge 2 Minuten 25 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 24 MB, Länge 8 Minuten 7 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)

Text Hilfsmittel, eigen

Hilfsmittel sind medizinische, orthopädische oder andere Hilfen, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen. Hilfsmittel sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der Versicherten. Die Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV in mehr als 38 Produktgruppen zu finden, unter anderem:

  • Anziehhilfen wie Kompressionsstrümpfe
  • Badehilfen wie Duschsitze
  • Greifhilfen wie Türverlängerungen
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Inkontinenzartikel wie Windeln
  • Körperersatzstücke wie Prothesen
  • orthopädische Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe, Einlagen und Bandagen
  • Rollstühle mit und ohne elektrische Unterstützung
  • Transferhilfen wie z. B. Patientenlifter
  • Seh- und Hörhilfen wie Brillen und Hörgeräte
  • Stomaartikel wie diverse Kanülen

Auch technische Produkte wie zum Beispiel bestimmte Infusionspumpen, Messgeräte für Körperzustände oder spezielle Kommunikationshilfen können Hilfsmittel sein.

Pflegebedürftige Versicherte haben zudem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.

Akkordeon Hilfsmittel, eigen neu