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Qualität, die sich rechnet

Krankenhausfinanzierung ist ein komplexes Geschehen, das Behandlungsqualität und Budget unter einen Hut bringen muss. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle. Versicherte kommen mit dieser nachträglichen Prüfung nicht in Berührung.

OPS-Strukturprüfungen: Krankenhäuser können Anträge für Planungsprüfungen nur noch bis zum 30. April 2023 stellen

Essen, 13. April 2023

Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 gestellt werden können.

Hintergrund ist die neue gesetzliche Grundlage in § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V. Dadurch ist der bisherige zweizeitige Prüfansatz mit einer Planungsprüfung und einer nachfolgenden Strukturprüfung nicht mehr erforderlich.

Bezüglich Antragstellung und Gültigkeit der Bescheinigung gelten übergangsweise die entsprechenden Regelungen unter 4.1.1 bzw. 8.3 der StrOPS-Richtlinie 2022 fort. Krankenhäuser, die einen Antrag auf Planungsprüfung vorgesehen haben, stellen diesen bitte bis zum 30. April 2023 bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteiles, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet.

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