Informationen zur Prüfung der OPS-Strukturmerkmale
Alle Informationen zu den OPS-Strukturprüfungen
Grundlage dieser Prüfungen ist der § 275 SGB V und die „Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V, Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“.
Die Prüfungen finden regelhaft alle zwei oder drei Jahre statt. Ob die Prüfung alle zwei oder drei Jahre stattfindet, hängt vom jeweiligen OPS-Kode ab.
Prüfungen der OPS-Strukturmerkmale werden durch den Krankenhaus-Standort beauftragt, der die jeweiligen OPS-Kodes erbringen und abrechnen möchte. Krankenhäuser beauftragen die Prüfung online >>md-nord.info/strops_antrag/strops_antrag.php
Weitere Details zur Auftragsstellung finden Sie weiter unten.
Belegende Nachweise legen die Krankenhäuser dem Medizinischen Dienst vor. Wichtige Informationen für die Krankenhäuser zur Einreichung von Unterlagen und Nachweisen finden Sie hier.
Der Auftrag kann online über unser Auftrags-Formular gestellt werden >>md-nord.info/strops_antrag/strops_antrag.php
Neben der Standortnummer benötigen Sie einen Standort-Code, den Sie per Post von uns erhalten haben. Sollten Sie diesen Standort-Code nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend und wir senden Ihnen diesen Code gerne erneut zu.
Nach Eingang Ihrer Anträge werden wir fristwahrend die Erledigungsart festlegen und Sie werden von uns eine Eingangsbestätigung erhalten. Falls Unterlagen eingereicht werden müssen, erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung einen Upload-Link, über den Sie die Unterlagen komfortabel ans uns elektronisch übermitteln können. Bitte beachten Sie die in der Eingangsbestätigung genannten Fristen.
Aufträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes, die im Folgejahr erlösrelevant werden, können erst gestellt werden, sobald der Fallpauschalenkatalog 2026 vorliegt. Sobald dies erkennbar ist, werden die Auftragsunterlagen hierfür auf dieser Seite veröffentlicht.
Im Ausnahmefall steht Ihnen weiterhin die Option zur Verfügung, das Formular gem. Anlage 2 der LOPS-Richtlinie ausgefüllt und unterschrieben an diese Adresse zu senden:
Medizinischer Dienst Nord, Abteilung Krankenhaus, Fachbereich Strukturprüfungen, Hammerbrookstraße 5, 20097 Hamburg.
Falls Sie einen bereits gestellten Auftrag korrigieren möchten, kontaktieren uns unter strukturpruefung(at)md-nord.de
Sollten Sie einen OPS-Kode vergessen haben, stellen Sie einen separaten Auftrag nur für diesen Kode (ohne die übrigen, bereits beauftragten).
Damit die Prüfungen reibungslos stattfinden können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Anmeldeportal nutzen
Beauftragen Sie die Strukturprüfungen bitte mit dem Online-Auftragsformular. Das ist für Sie deutlich einfacher, weil Sie weniger Angaben machen müssen. Bei turnusgemäßen Prüfungen wird Ihnen anhand uns bekannter Informationen bereits ein weitgehend ausgefülltes Auftragsformular angeboten.
Ferner erhalten Sie direkt nach Auftragsstellung online eine E-Mail mit den Daten, die wir von Ihnen erhalten haben. Darüber hinaus sind wir so in der Lage, Ihren Auftrag deutlich schneller zu bearbeiten.
2. Korrekte Auftragsart wählen
Im Anmeldeportal bzw. auf dem Auftragsformular finden Sie folgende Auftragsarten:
- Auftrag zur turnusgemäßen Prüfung gemäß § 12 Abs. 2 LOPS-Richtlinie
- Auftrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen gemäß § 12 Abs. 3 Buchstabe a LOPS-Richtline
- Auftrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung gemäß § 12 Abs. 3 Buchstabe b LOPS-Richtlinie. Hinweis: Diese Auftragsart ist auch bei Umzügen an einen anderen Standort und bei Erbringung einer Leistung auf zusätzlichen Stationen oder Einheiten bei einem OPS-Kode mit Stations-/ Einheitsbezug zu wählen.
Bei einigen OPS-Kodes sind zusätzlich die Namen der Stationen oder Einheiten anzugeben, auf denen die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Für jeden Standort einen Auftrag stellen.
Für jeden Standort eines Krankenhauses benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Auftrag pro Auftragsart. Es gelten die Kriterien der Vereinbarung gemäß § 2a KHG in Verbindung mit den in dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 SGB V aufgeführten Standorten.
Grundlage sind die Daten im amtlichen Standortverzeichnis
Grundlage für unsere Strukturgutachten, die ausgestellten Bescheide und ggf. Bescheinigungen sind die Daten im bundesweiten Verzeichnis der Standorte gemäß § 293 Abs. 6 SGB V. Da dieses Verzeichnis unter anderem der korrekten Zuordnung der Strukturprüfungen zum jeweiligen Standort dient, erstellen wir Strukturgutachten, Bescheide und Bescheinigungen nur auf Grundlage der Daten aus diesem Verzeichnis. Bei abweichenden Daten wäre ggf. eine Zuordnung der Bescheinigungen durch die Kostenträger nicht mehr eindeutig möglich. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir insbesondere keine Bescheide und Bescheinigungen mit Daten ausstellen können, die von dem Verzeichnis gemäß § 293 Abs. 6 SGB V abweichen, auch wenn Sie diese im Auftragsformular anders angeben. Sollten Ihre Angaben in diesem Verzeichnis unzutreffend sein, korrigieren Sie bitte diese Daten dort.
Entscheidend ist die Standortnummer
Für die korrekte Zuordnung eines Auftrages zu einem Standort ist für uns die 9-stellige Standortnummer gemäß dem Verzeichnis nach § 293 Abs. 6 SGB V ausschlaggebend. Aufträge ohne Angabe einer gültigen Standortnummer können von uns nicht bearbeitet werden.
Weitere Details zur Prüfung
Geprüft werden abrechnungsrelevante OPS-Kodes, für die das Krankenhaus eine Begutachtung beim zuständigen Medizinischen Dienst beauftragt hat. Es können Dokumentenprüfungen, kombinierte Prüfungen (Dokumentenprüfungen mit ergänzender Vor-Ort-Prüfung) oder Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden. Welches Verfahren jeweils angewendet wird, entscheidet der Medizinische Dienst. In der Richtlinie und ihren Anlagen finden sich auch Vorgaben zu den vom Krankenhaus vorzulegenden Unterlagen. Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und bei Erfüllung aller Strukturmerkmale eines OPS-Kodes eine Bescheinigung. Diese wird im Rahmen des zu erlassenden Bescheides erteilt.
Die aktuelle LOPS-RL wurde am 13.05.2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie ist auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund veröffentlicht.
Der Begutachtungsleitfaden „Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V in Verbindung mit § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V (StrOPS-RL)“ - Stand 23.02.2024 - wird derzeit überarbeitet.
Unterlagen
Belegende Nachweise legen die Krankenhäuser dem Medizinischen Dienst vor. Wichtige Informationen für die Krankenhäuser zur Einreichung von Unterlagen und Nachweisen finden Sie hier.
Haben Sie darüber hinaus gehende Fragen?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden: strukturpruefung(at)md-nord.de
Oder melden Sie sich telefonisch unter 040 25169-5850 zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr