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Patientenschutz stärken

Sie vermuten, Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ist ein Fehler in der Behandlung unterlaufen? Die Krankenkassen und Medizinischen Dienste unterstützen die Patientinnen und Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachtes.

Text Behandlungsfehler, eigen

Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste legen in einem fachärztlichen Gutachten dar, ob ein Behandlungsfehler vorliegen oder ausgeschlossen werden kann. Damit helfen wir Ihnen, Ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Für Sie entstehen keine Kosten.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Begutachtung gelten Richtlinien der Medizin erfolgt ist und zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat, handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • eine medizinisch notwendige Maßnahme nicht oder erst zu spät ergriffen wird.
  • eine Diagnose trotz klarer Anzeichen nicht gestellt wird.
  •  Sie unzureichend über die Behandlung, deren Risiken und Alternativen aufgeklärt werden.

Akkordeon Behandlungsfehler, eigen neu