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Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeit in bestimmten Fällen prüfen zu lassen. Der Medizinische Dienst Nord erstellt dazu im Auftrag der Krankenkasse eine sozialmedizinische Stellungnahme als Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 88 MB, Länge 8 Minuten 39 Sekunden): Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)

Häufige Fragen und Antworten

Der umgangssprachliche Begriff Krankschreibung ist irreführend: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen einen „gelben Schein“ übergibt oder ein elektronisches Attest an die Krankenkasse übermittelt, handelt es sich um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung oder den Bezug von Krankengeld. 

Arbeitsunfähig sind Sie, wenn

  • Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können oder
  • Ihre Krankheit sich verschlimmern könnte, wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen.

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Berufsleben. Die Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und die Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereingliederung.

Krank zu sein heißt also nicht immer auch arbeitsunfähig zu sein. Ob eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, hängt ab von

  • sich aus Ihrer Krankheit ergebenden Funktionsstörungen in Bezug auf Aktivitäten und Teilhabe,
  • sowohl körperlicher als auch geistiger/psychischer Minderbelastbarkeit, die ihre Ursache in der Krankheit haben,
  • den konkreten Anforderungen an Ihrem Arbeitsplatz

Durch diese Ausführungen wird verdeutlicht, dass die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit immer eine individuelle Betrachtung und Beurteilung erfordert. Selbst gleiche Krankheitsausprägungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, wenn die Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz unterschiedlich sind.

Arbeitsunfähigkeit: Ihr Untersuchungstermin beim MD Nord kurz erklärt

Welche Aufgaben übernimmt der MD Nord bei der Untersuchung?

Unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen beurteilen die Arbeitsunfähigkeit aus sozialmedizinischer Sicht, also ob und wie Ihre Arbeitsfähigkeit aktuell eingeschränkt ist, wie sie wiederhergestellt werden kann und ob z.B. Reha oder stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein könnten. Sie behandeln jedoch nicht oder greifen in Ihre Therapie ein. Ihre Behandlung bleibt Aufgabe Ihrer Ärztin/Ihres Arztes. Der MD Nord entscheidet nicht über Krankengeld oder andere Leistungen. Die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse auf Basis unserer Stellungnahme.  

Ist der MD Nord an eine Schweigepflicht gebunden? 

Ein klares Ja. Auch beim MD Nord gilt die ärztliche Schweigepflicht. An die Krankenkasse werden nur die Informationen weitergegeben, die für die Entscheidung relevant sind. Persönliche Details darüber hinaus bleiben geschützt. Wenn ein Arbeitgeber die Prüfung angestoßen hat, bekommt er nur die Information, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht – keine Diagnosen oder Therapieinhalte. 

Warum ist der Termin beim MD Nord manchmal kurzfristig?

Der MD Nord hat für viele Fälle kurze gesetzliche Bearbeitungsfristen. Wenn Unterlagen fehlen, muss oft schnell ein persönlicher Termin stattfinden, damit Ihre Krankenkasse rechtzeitig entscheiden kann. Unser Ziel ist es, dass Ihre Krankenkasse Sie mit etwa zwei Wochen Vorlauf zum Termin bei uns einlädt. Das klappt leider nicht immer. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Wie kann ich mich auf den Termin beim MD Nord vorbereiten?

Notieren Sie sich gern vorab Fragen oder wichtige Punkte, die Sie ansprechen möchten.
In der Regel liegen uns viele Unterlagen von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt bereits vor. Manchmal müssen Versicherte Unterlagen selbst bei der Hausarztpraxis ausfüllen lassen. Falls Sie dazu von Ihrer Krankenkasse aufgefordert wurden, bitten wir Sie, dies rechtzeitig zu erledigen und mitzubringen. Sollte es aus Gründen der Kurzfristigkeit nicht klappen, können Sie Ihren Termin bei uns dennoch wahrnehmen. 

Wie läuft der Untersuchungstermin beim MD Nord ab?

Die Begutachtung findet in einem Begutachtungs- und Beratungszentrum (BBZ) des MD Nord statt. Hier melden Sie sich an unserem Empfang und werden von unseren Kolleginnen und Kollegen zum Wartebereich gebracht. Sollten Sie wichtige Unterlagen für die Untersuchung mitgebracht haben, können Sie diese den Kolleginnen und Kollegen direkt mitgeben. 
Im Anschluss wird Sie unsere ärztliche Gutachterin/unser ärztlicher Gutachter zum Gespräch ins Behandlungszimmer bitten. Nach einem ersten Kennenlernen schildern Sie Ihren Gesundheitsverlauf und Ihre aktuelle Situation und beantworten ggf. Rückfragen unserer Gutachterin/unseres Gutachters. 
Wenn eine Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist, wird diese funktionsbezogen, also nur auf das für Ihre Arbeitsfähigkeit Relevante bezogen, direkt im Anschluss durchgeführt. 
Insgesamt dauert ein Untersuchungstermin ca. 30 bis 60 Minuten. 

Wie geht es nach der Untersuchung weiter? 

Die Gutachterin / der Gutachter erstellt eine sozialmedizinische Stellungnahme für Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse entscheidet anschließend über das weitere Vorgehen. Bei Rückfragen zur Entscheidung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.