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Krankenhausprüfungen sind weit mehr als reine Abrechnungsfragen. Neben klassischen DRG- und PEPP-Prüfungen stehen Struktur-, Prozess- und Qualitätsanforderungen im Mittelpunkt. Neue Aufgaben wie Leistungsgruppenprüfungen oder Hybrid-DRGs zeigen: Die Begutachtung im Krankenhausbereich wird komplexer und verantwortungsvoller.
Doch was bedeutet dieser Wandel für die Menschen, die täglich prüfen, bewerten und einordnen? Und wie arbeitet man eigentlich an Fällen, die oft weitreichende Auswirkungen auf Krankenhäuser und Versorgungsstrukturen haben?

Mein Wissen für alle, die auf ein gerechtes Gesundheitswesen vertrauen

Im Videointerview gibt Jochen Främke, ärztlicher Gutachter in der Abteilung Krankenhaus, persönliche Einblicke in seinen Berufsalltag - und beschreibt ganz offen, was ihm am Gesundheitssystem "wurmt". 

Drei Fragen zur externen Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Die Qualität stationärer Versorgung wird nicht dem Zufall überlassen. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ihre Behandlungsergebnisse regelmäßig im Rahmen der externen Qualitätssicherung nachzuweisen. Auffällige Ergebnisse werden auf Grundlage bundesweit einheitlicher Vorgaben systematisch analysiert und fachlich bewertet.
In den Fachkommissionen der Landesarbeitsgemeinschaften für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung bringen Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Nord ihre Expertise ein. Sie bewerten anonymisierte Falldaten, prüfen Strukturen und Prozesse und tragen dazu bei, Versorgungsqualität transparent zu machen und weiterzuentwickeln.
Wie diese Arbeit konkret aussieht und worauf es dabei ankommt, erläutert Julia Zeitz, Fachbereichsleiterin Qualitätsprüfungen in der Abteilung Krankenhaus beim MD Nord, im Gespräch.

Warum ist die externe Qualitätssicherung für Krankenhäuser so bedeutsam?

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ihre Behandlungsqualität regelmäßig nachzuweisen. Grundlage sind bundesweit einheitliche Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-Richtlinie) sowie die Vorgaben zu den Qualitätsindikatoren vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Behandlungsergebnisse werden systematisch analysiert und bewertet. Damit kann überprüft werden, ob definierte Qualitätsstandards eingehalten werden und Hinweise auf etwaige Versorgungsdefizite können frühzeitig erkannt werden. Diese Transparenz ist ein zentraler Beitrag zur Patientensicherheit.

Was geschieht, wenn Auswertungen Auffälligkeiten zeigen?

Dann beginnt die Arbeit der Fachkommissionen. Wir bewerten die Sachverhalte auf Grundlage anonymisierter Falldaten und schriftlicher Stellungnahmen der Krankenhäuser. Häufig lassen sich Auffälligkeiten durch besondere medizinische Konstellationen oder Dokumentationsfragen nachvollziehbar erklären. Reichen diese Erläuterungen nicht aus, prüfen wir die Abläufe vertieft und ziehen weitere Unterlagen heran. In seltenen Fällen finden einvernehmliche Begehungen vor Ort statt.

Worauf kommt es bei Ihrer Arbeit besonders an?

Im Mittelpunkt steht nicht die Beurteilung einzelner Ärztinnen oder Ärzte. Entscheidend ist die fachliche Frage, ob Strukturen, Abläufe und medizinische Prozesse geeignet sind, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Die Arbeit ist geprägt von fachlichem Austausch und kollegialem Dialog zwischen den Fachkommissionsmitgliedern der Krankenhäuser und des Medizinischen Dienstes. Unsere Bewertungen werden dokumentiert und fließen in öffentlich zugängliche Qualitätsberichte ein.