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Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus: DRG und PEPP

Ein wesentlicher Teil der stationären und teilweise auch ambulanten Krankenhausbehandlungen wird im Bereich körperlicher Erkrankungen mit sogenannten Fallpauschalten (DRG – Diagnosis Related Groups) vergütet. Hierbei werden Behandlungen auf Grundlage bestimmter Kriterien einer Fallgruppe zugeordnet, kodiert und von den Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen abgerechnet.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Hauptdiagnose, Nebenerkrankungen, der Art der Behandlung sowie weiteren Faktoren wie Alter, Behandlungsdauer oder Verlegung des Patienten. Pflegekosten sind aus dem DRG-System ausgegliedert und werden gesondert vergütet. Daher wurde das ursprüngliche DRG-System in „aDRG-System“ umbenannt (das „a“ steht hier so-mit für „ausgegliedert).

Für besonders kostenintensive oder spezifische Leistungen, etwa die Gabe bestimmter Medikamente, werden Zusatzentgelte (ZE) berechnet. 

Das aDRG-System wird kontinuierlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und der Selbstverwaltung (GKV-Spitzenverband, PKV, DKG) weiterentwickelt. Auch medizinische Fachgesellschaften bringen ihre Expertise ein.

Für psychiatrische und psychosomatische Behandlungsfälle existiert ebenfalls ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von sog. tagesbezogenen, pauschalierenden Entgelten (sog. PEPP-System – Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), das den gleichen Prozessen zur Weiterentwicklung wie dem aDRG-System unterliegt.

Aktuell umfasst das aDRG-System rund 1.300 Fallpauschalen, das PEPP-System 85 pauschalierende Entgelte.

Auf einen Blick