Qualitätsprüfungen
Gemeinsam arbeiten wir für eine gute Qualität in der Pflege. Über 5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig (Statistisches Bundesamt). Sie müssen darauf vertrauen können, dass sie eine gute pflegerische Versorgung erhalten. Der Medizinische Dienst prüft die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen. Qualitätsprüfungen erfolgen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen in der Regel einmal jährlich.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Geprüft werden ambulante Pflegedienste, vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen sowie ambulante Betreuungsdienste.
Die Prüfungen erfolgen nach den bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Diese legen verbindlich fest, welche Kriterien geprüft werden und wie die Ergebnisse bewertet werden.
Die Qualitätsprüfungen werden von qualifizierten Pflegefachkräften des Medizinischen Dienstes durchgeführt. Sie verfügen über umfassende fachliche Erfahrung und spezielle Zusatzqualifikationen im Bereich Pflegequalität.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie gut die Pflege bei den Pflegebedürftigen ankommt. Bewertet werden unter anderem die pflegerische Versorgung und Betreuung, der Umgang mit gesundheitlichen Risiken, die Förderung der Selbstständigkeit, und die Organisation und Dokumentation der Pflege.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Ergebnisqualität. Sie beschreibt, ob die Pflege die gewünschte Wirkung erzielt – zum Beispiel, ob gesundheitliche Risiken vermieden werden und Pflegebedürftige bestmöglich unterstützt werden. Entscheidend ist die tatsächliche Situation der gepflegten Menschen.
Zur Beurteilung der Versorgungsqualität werden bei jeder Qualitätsprüfung nach dem Zufallsprinzip mehrere vom Leistungserbringer versorgte Personen ausgewählt (in der Regel 9 Personen). Vor der Teilnahme an der Qualitätsprüfung wird ihr Einverständnis oder das Einverständnis der vertretungsberechtigten Personen eingeholt. Die Teilnahme an der Qualitätsprüfung ist freiwillig.
Versorgte Personen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, werden von den Prüferinnen und Prüfern persönlich besucht mit dem Ziel, sich ein Bild vom Pflegezustand (Haut, Haare, Ernährungszustand) sowie von pflegerischen Hilfebedarfen und gesundheitlichen Risiken zu machen.
In einem anschließenden Fachgespräch erörtern die Prüferinnen und Prüfer die angetroffenen Versorgungssituationen gemeinsam mit den Vertretern der Einrichtung. Dabei müssen die Leistungserbringer darstellen, ob sie bestehende Risiken und Hilfebedarfe rechtzeitig erkannt haben, ob im erforderlichen Umfang geeignete Maßnahmen ergriffen wurden und ob Wünsche der versorgten Personen bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden. Treten hier Mängel auf, werden diese im Prüfbericht dokumentiert. Zugleich enthält der Prüfbericht Empfehlungen zur Beseitigung von festgestellten Mängeln.
Darüber hinaus beraten die Prüferinnen und Prüfer die Einrichtung bereits während der Durchführung der Qualitätsprüfung, wie aufgefallene Mängel abgestellt werden können. Die Beratung ist praxisnah und auf konkrete Verbesserungen ausgerichtet. Am Ende einer Qualitätsprüfung erhalten die Einrichtungsvertreter in einem Abschlussgespräch eine Zusammenfassung zu den vorläufigen Ergebnissen der Prüfung.
Den Prüfbericht erhalten sowohl die Pflegeeinrichtungen als auch der Auftraggeber (Landesverbände der Pflegekassen), der Sozialhilfeträger und je nach Zuständigkeit die nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden.
Ein Teil der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der Pflege wird transparent aufbereitet und vom zuständigen Landesverband der Pflegekasse im Internet veröffentlicht. Sie können Pflegebedürftigen und Angehörigen als Orientierung bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung dienen:
Wenn Sie Mängel in der Pflege feststellen, sollten Sie diese zunächst direkt mit dem Pflegedienst oder dem Pflegeheim klären. Sprechen Sie bei kleineren Problemen zuerst die Pflegekräfte vor Ort an. Oft lassen sich Missverständnisse oder Auffälligkeiten so schnell beheben.
Bleibt Ihr Anliegen ungeklärt, wenden Sie sich an die Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung. Führt auch dies nicht zu einer Verbesserung, können Sie sich an die Heimaufsicht, Ihre Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst wenden.
Ambulante Pflegedienste:
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen:
Tagespflege: