
Krankenhaus
Akkordeon OPS-Strukturprüfungen, eigen neu
Auf einen Blick
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie wurde am 9. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 13. Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.
Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ ab.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG – in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) vorgesehenen Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen.
Sowohl die Leistungsgruppenprüfungen als auch die OPS-Strukturprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Verschlankung der Prozesse
Dem Medizinischen Dienst sind aufwandsarme Prüfungen wichtig. Mit der LOPS-RL trägt der Medizinische Dienst wesentlich zu einer Verschlankung und Aufwandsreduzierung der Prüfungen auf Krankenhausseite bei:
- wechselseitige Nutzung von Unterlagen aus den Prüfbereichen Leistungsgruppen-, StrOPS- und G-BA-Richtlinien-Prüfungen
- rückwirkende und mehrjährige Nutzung von Unterlagen
- „aggregierte“ Unterlagenanforderung
- gemeinsamer Prüfzeitraum für Leistungsgruppen- und StrOPS-Prüfungen
Weitere Informationen zur Verschlankung der Prüfungen finden Sie hier.
Auftraggeber
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser finden die Auftragsunterlagen auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.
OPS-Strukturprüfungen 2025
Die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ zur Beauftragung von Leistungsgruppen- und Beantragung von OPS-Strukturprüfungen im Jahr 2025 finden Sie hier Richtlinie LOPS 2025, MD Bund
Informationen zu früheren Jahren finden Sie im Archiv OPS-Strukturprüfungen auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Bund
Der Auftrag für OPS-Strukturprüfungen kann online über unser StrOPS-Auftrags-Formular gestellt werden.
Neben der Standortnummer benötigen Sie einen Standort-Code, den Sie per Post von uns erhalten haben. Sollten Sie diesen Standort-Code nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend und wir senden Ihnen diesen Code gerne erneut zu.
Nach Eingang Ihrer StrOPS-Aufträge werden wir fristwahrend die Erledigungsart festlegen und Sie werden von uns eine Eingangsbestätigung erhalten.
Bei Fragen zu Strukturprüfungen können Sie sich an uns wenden: strukturpruefung(at)md-nord.de
Oder melden Sie sich telefonisch unter 040 25169-5850 zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
StrOPS-Auftragsformular
Das Online-StrOPS-Auftragsformular finden Sie hier >>md-nord.info/strops_antrag/strops_antrag.php
Ersatzweise beauftragen Sie OPS-Strukturprüfungen mit diesem Formular
Dieses Formular können Sie per Post an uns senden.
Weitere Formulare
Formular 10.1: Mitteilung des Krankenhauses bei Umzug eines OPS-Kodes mit Stations-/Einheitsbezug am selben Standort
Formular 10.2: Mitteilung des Krankenhauses bei Änderung des Krankenhausträgers
Formular 10.3: Mitteilung des Krankenhauses bei Nichterfüllung von Strukturmerkmalen gemäß § 275a Absatz 6 Satz 5 SGB V
Formular 10.4: Information über Änderung der Standortnummer einer Tagesklinik ohne Umzug an einen anderen Standort
Formular 10.5: Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 1 SGB V (erstmalige Abrechnungsrelevanz)
Formular 10.6: Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 2 SGB V (erstmalige oder erneute Leistungserbringung)
Diese Mitteilungen, Informationen bzw. Anzeigen senden Sie bitte an uns per Post.
Weitere Informationen in Bearbeitung
Bei Fragen zu Leistungsgruppen-, OPS-Struktur- und G-BA-Richtlinien-Prüfungen können Sie sich an uns wenden: strukturpruefung(at)md-nord.de
Oder melden Sie sich telefonisch unter 040 25169-5850
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr