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Akkordeon OPS-Strukturprüfungen, eigen neu

Auf einen Blick

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie wurde am 9. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 13. Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.

Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ ab.

Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG – in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) vorgesehenen Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen.

Sowohl die Leistungsgruppenprüfungen als auch die OPS-Strukturprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

 

Verschlankung der Prozesse

Dem Medizinischen Dienst sind aufwandsarme Prüfungen wichtig. Mit der LOPS-RL trägt der Medizinische Dienst wesentlich zu einer Verschlankung und Aufwandsreduzierung der Prüfungen auf Krankenhausseite bei:

  • wechselseitige Nutzung von Unterlagen aus den Prüfbereichen Leistungsgruppen-, StrOPS- und G-BA-Richtlinien-Prüfungen
  • rückwirkende und mehrjährige Nutzung von Unterlagen
  • „aggregierte“ Unterlagenanforderung
  • gemeinsamer Prüfzeitraum für Leistungsgruppen- und StrOPS-Prüfungen

Weitere Informationen zur Verschlankung der Prüfungen finden Sie hier.

 

Auftraggeber

Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.

Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser finden die Auftragsunterlagen auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.