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Unabhängige Ombudsperson: Medizinischer Dienst Nord benennt vielseitigen Krankenkassen-Experten

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nord (MD Nord) hat Dr. Ingo Böhle zur neuen Ombudsperson des Dienstes ernannt. Er folgt auf den ehemaligen NRW-Landtagsabgeordneten Günter Garbrecht, der die Aufgaben der Ombudsperson interimsweise übernommen hatte. Die unabhängige Ombudsperson ist bei Anregungen und Beschwerden – neben dem hausinternen Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes – Ansprechpartner für Versicherte. Auch die Beschäftigten des MD Nord können sich an die Ombudsperson wenden, wenn sie Beeinflussungsversuche auf die Arbeit des Medizinischen Dienstes wahrnehmen. Das Amt der Ombudsperson ist 2021 mit dem MDK-Reformgesetz eingeführt worden, mit dem Ziel, die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen zu stärken.

„Wir danken Günter Garbrecht, dass er das Amt der unabhängigen Ombudsperson des MD Nord so tatkräftig übernommen hat. Mit Dr. Ingo Böhle konnten wir jetzt einen vielseitigen Experten der gesetzlichen Krankenversicherung gewinnen, der das Amt langfristig übernehmen kann“, erklärt Helge Neuwerk, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nord. „Über 16 Jahre hat Dr. Ingo Böhle in verschiedenen Stabs- und Leitungsfunktionen gesetzlicher Krankenkassen gearbeitet und dabei einen tiefen Einblick in unser Gesundheitswesen bekommen. Aus dieser Zeit bringt er auch einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Kritik und Beschwerden mit, von dem jetzt die Versicherten im Norden profitieren können.“

Gesundheit und Versicherung als roter Faden

Dr. Ingo Böhle war seit 2003 im Gesundheitswesen für verschiedene Krankenkassen tätig und unter anderem als Vorstandsreferent für das Beschwerdemanagement verantwortlich sowie Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Zuvor arbeitete er als kaufmännischer Angestellter sowie als Historiker. In dieser Funktion half er unter anderem, die Rechtmäßigkeit von Entschädigungsforderungen für Überlebende des Holocaust nachzuweisen und forschte zur Rolle der Privaten Krankenversicherung im Nationalsozialismus. „Ich durfte im Laufe meiner Karriere drei sehr verschiedene Berufe ausüben. Als roter Faden dienten mir dabei immer die Themen Gesundheit und Versicherungen. Insofern freue ich mich, dass mit dem Mandat als unabhängige Ombudsperson des MD Nord nun noch ein abwechslungsreiches Ehrenamt hinzukommt, das diesen Faden aufnimmt“, konstatiert Dr. Ingo Böhle und betont: „Ich möchte für die Versicherten in Norddeutschland ein vertrauensvoller und unabhängiger Ansprechpartner sein.“

Die Ombudsperson berichtet einmal jährlich über ihre Arbeit an die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie den Verwaltungsrat des MD Nord. „Dr. Ingo Böhle ist eine hervorragende Besetzung für das Amt der unabhängigen Ombudsperson. Wir danken ihm sehr für seine Bereitschaft, auch im Ruhestand weiterhin Verantwortung für unser Gesundheitswesen zu übernehmen. Seine so unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen werden ihm dabei eine wichtige Hilfe sein“, erklären Ute Dirks und Mirko Knappe, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats des MD Nord.

Hintergrund

Die unabhängige Ombudsperson ist ein wichtiges ergänzendes Element des etablierten Beschwerdemanagements des Medizinischen Dienstes und stärkt die Patientenrechte, die Rechte pflegebedürftiger Personen sowie die Transparenz hinsichtlich der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes. Die Ombudsperson ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und weisungsfrei. Sie soll Anregungen und Beschwerden der Versicherten aufnehmen, in Konfliktsituationen vermitteln, Unregelmäßigkeiten aufdecken und systematische Fehlentwicklungen bei den Medizinischen Diensten verhindern. Eingaben an die Ombudsperson werden vertraulich behandelt. 

Die organisatorische Ansiedlung der Ombudsperson außerhalb der Strukturen des Medizinischen Dienstes und ihre direkte Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat sichert ihre Unabhängigkeit und macht sie zu einem Element des betrieblichen Compliance-Systems. Die Ombudsperson ist zuständig für Eingaben, die die Art und Weise der Tätigkeit der Gutachterinnen und Gutachter betreffen. Eine Rechtsberatung durch die Ombudsperson findet nicht statt. Wenn Versicherte inhaltlich mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht einverstanden sind, können diese bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen. Die Arbeit der Ombudspersonen der Medizinischen Dienste ist in einer zentralen Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund geregelt. 

Der Medizinische Dienst Nord

Der Medizinische Dienst Nord ist der unabhängige Prüfdienst für Gesundheit und Pflege in Norddeutschland. Rund 700 Mitarbeitende engagieren sich an den Beratungs- und Begutachtungszentren in Hamburg, Kiel und Lübeck sowie den Beratungsstellen in Pinneberg, Itzehoe und Flensburg für Qualität im Gesundheitswesen. Als unabhängiger und objektiver Gutachter übernimmt der Medizinische Dienst Verantwortung bei der Ermittlung von Pflegegraden, der Bewertung von Krankenhausstrukturen oder bei Prüfungen in der ambulanten Versorgung. Das Ziel: Eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung für alle Versicherten in Hamburg und Schleswig-Holstein.

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