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Krankenhausreform startet im Norden: Länder beauftragen Medizinischen Dienst mit Leistungsgruppenprüfungen

Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein haben den Medizinischen Dienst Nord erstmals mit Leistungsgruppenprüfungen in den norddeutschen Krankenhäusern beauftragt und damit den Startschuss für die Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform im Norden gegeben. Die Strukturreform des Bundes sieht vor, dass Kliniken Leistungen künftig nur dann anbieten und abrechnen können, wenn sie die Qualitätskriterien der entsprechenden Leistungsgruppe erfüllen und diese im Rahmen einer Leistungsgruppenprüfung durch den Medizinischen Dienst nachweisen können. Prüfgrundlage ist die sogenannte LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund, die die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für bürokratiearme Prüfungen voll ausschöpft und den organisatorischen Aufwand auf Seiten der Krankenhäuser auf ein Minimum reduziert. Der Medizinische Dienst Nord wird in den kommenden Monaten über 1.500 Leistungsgruppenprüfungen im Norden durchführen, die sich auf 35 Krankenhausstandorte in Hamburg bzw. 69 Standorte in Schleswig-Holstein verteilen. Die Ergebnisse wird der MD Nord bis zum 30. Juli 2026 an die Bundesländer übermitteln.

Dazu Dr. Andreas Krokotsch, Ärztlicher Leiter des Medizinischen Dienstes Nord: „Die Krankenhausreform ist eine Herkulesaufgabe, für die es ein enges Zusammenspiel aller Akteure im Gesundheitswesen braucht. Deshalb stehen wir als MD Nord seit Monaten in einem engen Austausch mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den norddeutschen Krankenhäusern und erklären transparent Prüfmodalitäten sowie Abläufe. Unser Dank gilt den Landesregierungen in Hamburg und Kiel, die die Umsetzung der Reform umsichtig vorantreiben. Wir werden unseren Beitrag zu einer erfolgreichen Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft leisten und die Leistungsgruppenprüfungen sowohl im Sinne der Patientensicherheit als auch im Sinne der Krankenhäuser sachkundig, neutral und aufwandsarm durchführen.“

Dazu Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg: „Der Start der Leistungsgruppenprüfungen ist ein wichtiger Meilenstein für die Krankenhausreform im Norden und markiert den Beginn der Umsetzung. Hamburg gestaltet aktuell die Krankenhausplanung im engen Austausch mit Klinikträgern, Kassen und Verbänden. Ziel ist eine spezialisierte, besser vernetzte Versorgung mit klaren Übergängen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung – alles im Sinne der Stärkung einer guten Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten.“

Dazu Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin des Landes Schleswig-Holstein: „Mit dem MD Nord haben wir einen verantwortungsvollen, hochprofessionellen Partner für die Umsetzung der Krankenhausreform an unserer Seite. Das gilt nicht nur für die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, sondern auch bei der Erarbeitung der eigenen Leistungsgruppen in den Psychiatrie-Fächern sowie bei deren Überprüfung im späteren Verfahren. Gemeinsames Ziel ist es, das umfangreiche, zeitlich sehr ambitionierte Verfahren für die Kliniken möglichst einfach zu gestalten."

Hintergrund

Die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen sind nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine wichtige Grundlage für die Krankenhausplanung der Bundesländer. Über 1.500 Leistungsgruppenprüfungen wird der Medizinische Dienst Nord deshalb zu Beginn der Krankenhausreform vornehmen. Die Überprüfung der Klinikstrukturen und Qualitätsmerkmale im Rahmen der Leistungsgruppenprüfungen soll in Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum 30. Juli 2026 abgeschlossen sein und künftig alle drei Jahre erfolgen. Die Leistungserbringer können dabei mehrere der über 60 Leistungsgruppen beantragen, deren Qualitätskriterien in Anlage 1 zu §135e SGB V festgelegt sind. 

Der Medizinische Dienst Nord legt Wert darauf, die Prüfzyklen der Leistungsgruppenprüfungen künftig mit den bereits bestehenden OPS-Strukturprüfungen und – soweit möglich – auch mit den Qualitätskontrollen auf Grundlage von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, in deren Rahmen die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen von Krankenhäusern überprüft werden, zu harmonisieren. So sollen künftig Unterlagen, die für diese Prüfungen benötigt werden, wie etwa Facharzturkunden, Nachweise zu Großgeräten und/oder andere Dokumente, auch mehrjährig genutzt werden können. Das Ziel ist, Synergieeffekte zu nutzen und den organisatorischen Aufwand für Krankenhäuser weiter zu reduzieren. 

Weitere Informationen

Die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund ist auf der Website des MD Nord einsehbar.

Der Medizinische Dienst Nord

Der Medizinische Dienst Nord ist der unabhängige Prüfdienst für Gesundheit und Pflege in Norddeutschland. Rund 700 Mitarbeitende engagieren sich an den Beratungs- und Begutachtungszentren in Hamburg, Kiel und Lübeck sowie den Beratungsstellen in Pinneberg, Itzehoe und Flensburg für Qualität im Gesundheitswesen. Als unabhängiger und objektiver Gutachter übernimmt der Medizinische Dienst Verantwortung bei der Ermittlung von Pflegegraden, der Bewertung von Krankenhausstrukturen oder bei Prüfungen in der ambulanten Versorgung. Das Ziel: Eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung für alle Versicherten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
 

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