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Organisation und Gemeinschaft der Medizinischen Dienste

Die Medizinische Dienste sind föderal organisiert und Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR). Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste, jeweils zuständig für Nordrhein und Westfalen-Lippe; Berlin und Brandenburg haben einen länderübergreifenden Medizinischen Dienst mit Sitz in Potsdam. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Medizinische Dienst Nord tätig. 

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Der Medizinische Dienst Bund wird von den 15 Medizinischen Diensten getragen und koordiniert fachlich deren Arbeit, begutachtet jedoch nicht selbst. Er hat seinen Sitz in Essen.