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Pflegebedürftig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann und dauerhaft auf Unterstützung benötigt. Dabei können körperliche, kognitive und kommunikative oder psychische Einschränkungen eine Rolle spielen. Maßgeblich ist, wie selbständig Sie in den verschiedenen Lebensbereichen noch handeln können. Wenn das auf Sie zutrifft, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Sie erhalten anschließend von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Einschätzung wird anschließend als Empfehlung an Ihre Pflegekasse übermittelt. 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Pflegebegutachtung ist ein sozialmedizinisches strukturiertes Begutachtungsverfahren, bei dem geprüft wird, ob und in welchem Umfang Sie pflegebedürftig sind. Geprüft wird, in welchem Maß Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen.