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Antragsverfahren zum Jahreswechsel 2021/2022 umgestellt

Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat der Medizinische Dienst Nord das bisherige Verfahren zur verkürzten Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI („Eilfallbegutachtung“) umgestellt. Dies ist ein Schritt zur Anpassung an das bundesweit geltende Verfahren.

Bitte beachten Sie: Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit verkürzter Begutachtungsfrist richten Sie bitte direkt an die zuständige Pflegekasse Ihres Patienten / Ihrer Patientin und nicht mehr an den MD Nord.

Eine Bearbeitung direkt beim MD Nord eingehender Anträge ist seit dem 01.01.2022 nicht mehr möglich.

Der MD Nord wird die Aufträge von den Pflegekassen erhalten und selbstverständlich wie bisher auch sehr kurzfristig bearbeiten.

Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Formular Eilfall

Noch ein allgemeiner Hinweis: Begutachtungen, bei denen ein besonders dringlicher Entscheidungsbedarf vorliegt, sind in der Regel nur Erstanträge oder Höherstufungsanträge bei sich rasch verschlechterndem Krankheitsverlauf.

Dazu weitere Dokumente und Infos:

Begutachtungs-Richtlinie (BRI)

Hinweise Eilfallgutachten, für Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen