Erklärung zur Barrierefreiheit
Text Erklärung zur Barrierefreiheit, angepasst, eigen
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Nord verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-nord.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Eine Erklärung wurde erstmalig am 22.06.2021 im Rahmen einer sogenannten Selbsterklärung vorgenommen. Eine Aktualisierung durch die Agentur anatom5 GmbH erfolgte am:
- 15.06.2024
- 13.06.2025
Allgemeine Hinweise
Der MD Nord bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-nord.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie der Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - HmbBITVO vom 10. September 2019 barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-nord.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-nord.de ist in großen Teilen mit den Anforderungen des BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Nord hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht umfänglich barrierefrei. Darüber hinaus sind u.a. auch die nachstehend aufgeführten Punkte noch nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform.
Prüfschritt | Ergebnis |
9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 Info und Beziehungen | Teilweise erfüllt |
9.1.4.3 Kontrast (Minimum) | Teilweise erfüllt |
9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels) | Teilweise erfüllt |
9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen | Teilweise erfüllt |
9.3.1.2 Sprache von Teilen | Teilweise erfüllt |
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert | Teilweise erfüllt |
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der HmbBITVO vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an barrierefreiheit(at)md-nord.de,
oder rufen Sie uns an unter 040 25 169-1163,
oder nutzen Sie unser Formular.
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß gegen die BITV melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht auf eine Schlichtungsstelle. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und dem Medizinischen Dienst Nord versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Eine Schlichtung kann gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - HmbBITVO) vom 10. September 2019 bei einer Ombudsperson angerufen werden.
Informationen dazu unter: Ombudsstelle laut § 4 der HmbBITVO
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Eine Übersicht über die aktuell eingerichteten Ombudsstellen der Behörden der Stadt Hamburg finden Sie hier: Ombudsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg