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Text Erklärung zur Barrierefreiheit, angepasst, eigen

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.md-nord.de

Grundlage für diese Erklärung ist eine interne Selbstbewertung, die bereits vorhandene Barrierefreiheiten festgestellt sowie Verbesserungs-Potential erkannt hat. Formal orientiert sich diese Erklärung am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinischer Dienst Nord bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-nord.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019  möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte der genannten Domain.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-nord.de ist in Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (sowie den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Dazu gehört, dass sehbehinderte Nutzer über den Umschalter „barrierefreier Modus" auf der Startseite die Schrift sowie den Kontrast der angezeigten Inhalte vergrößern können.

Der Medizinische Dienst Nord arbeitet kontinuierlich daran, die Inhalte der Website durchgängig barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft auch solche Inhalte, die noch nicht barrierefrei nutzbar sind.

Helfen Sie mit

Personen aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Disziplinen arbeiten gemeinsam am Angebot der Seite www.md-nord.de, um es barrierefrei zu gestalten. Wenn Sie Probleme feststellen, die vielleicht übersehen worden sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Medizinischen Dienst Nord.

Haben Sie Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an barrierefreiheit(at)md-nord.de

Oder rufen Sie uns an unter 040 25 169-1163

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß gegen die BITV melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht auf eine Schlichtungsstelle. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und dem Medizinischen Dienst Nord versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Eine Schlichtung kann gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - HmbBITVO) vom 10. September 2019 bei einer Ombudsperson angerufen werden: Informationen dazu unter

Ombudsstelle laut § 4 der HmbBITVO 

Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.

Eine Übersicht über die aktuell eingerichteten Ombudsstellen der Behörden der Stadt Hamburg finden Sie hier

Ombudsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg

 Hamburg, 22.06.2021