Der ehemalige NRW-Landtagsabgeordnete Günter Garbrecht übernimmt zusätzlich zu seinen Aufgaben als Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe interimsweise auch die Aufgaben der Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Nord. Die unabhängige Ombudsperson ist bei Anregungen und Beschwerden – neben dem Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes – zentraler Ansprechpartner für Versicherte. Auch die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes können sich an die Ombudsperson wenden, wenn sie Beeinflussungsversuche auf die Arbeit des Medizinischen Dienstes wahrnehmen. Das Amt der Ombudsperson war 2021 mit dem MDK-Reformgesetz eingeführt worden, mit dem Ziel, die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen zu stärken.
„Ich freue mich sehr, dass wir mit Günter Garbrecht einen versierten Fachmann der Gesundheitspolitik für das Amt der unabhängigen Ombudsperson gewinnen konnten. Er wird den Versicherten ab sofort mit seiner Erfahrung und Kompetenz auch in Hamburg und Schleswig-Holstein eine wichtige Stütze sein“, erklärt Helge Neuwerk, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nord. „Es ist wichtig, dass wir dieses bedeutende Amt nach einer Vakanz im vergangenen Jahr wieder neu besetzen können. Gleichzeitig haben wir volles Verständnis dafür, dass die Ausübung zweier Ombudsämter nur eine Lösung auf Zeit sein kann. Wir werden uns deshalb darum bemühen, ab Herbst 2025 einen langfristigen Ansprechpartner für die Versicherten in Norddeutschland zu gewinnen. Die Ombudsperson ist ein unverzichtbarer Impulsgeber, deren Anregungen weiter zur Verbesserung unserer Arbeit beitragen werden.“
Breite Kompetenz und Erfahrung im Gesundheitswesen
Günter Garbrecht war von 2000 bis 2017 direkt gewählter Abgeordneter im Landtag Nordrhein-Westfalen und in dieser Funktion unter anderem Vorsitzender des Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsausschusses. Seit 2022 engagiert er sich als Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, war für mich in meinem Wirken immer ein zentraler Antrieb“, erläutert Günter Garbrecht. „Als Ombudsperson kann ich Versicherten in schwierigen Situationen zur Seite stehen und Hilfestellung geben. Es freut mich sehr, dass ich künftig auch den Versicherten in Norddeutschland mit meiner Erfahrung weiterhelfen kann.“
Die Ombudsperson berichtet einmal jährlich über ihre Arbeit an die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie den Verwaltungsrat. „Mit Günter Garbrecht haben wir eine Ombudsperson gewonnen, die sich im System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hervorragend auskennt und in vielen verschiedenen Funktionen schon in der Vergangenheit als engagierter Ehrenamtler überzeugt hat“, betonen auch die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Nord Jürgen Reimer und Mirko Knappe. „Wir danken für seine Bereitschaft, künftig noch mehr Verantwortung zu tragen.“
Hintergrund
Die unabhängige Ombudsperson ist ein wichtiges ergänzendes Element des etablierten Beschwerdemanagements des Medizinischen Dienstes und stärkt die Patientenrechte, die Rechte pflegebedürftiger Personen sowie die Transparenz hinsichtlich der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes. Die Ombudsperson ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und weisungsfrei. Sie soll Anregungen und Beschwerden der Versicherten aufnehmen, in Konfliktsituationen vermitteln, Unregelmäßigkeiten aufdecken und systematische Fehlentwicklungen bei den Medizinischen Diensten verhindern. Eingaben an die Ombudsperson werden vertraulich behandelt.
Die organisatorische Ansiedlung der Ombudsperson außerhalb der Strukturen des Medizinischen Dienstes und ihre direkte Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat sichert ihre Unabhängigkeit und macht sie zu einem Element des betrieblichen Compliancesystems. Die Ombudsperson ist zuständig für Eingaben, die die Art und Weise der Tätigkeit der Gutachterinnen und Gutachter betreffen. Eine Rechtsberatung durch die Ombudsperson findet nicht statt. Wenn Versicherte inhaltlich mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht einverstanden sind, können diese bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen.
Weitere Informationen
Die Arbeit der Ombudspersonen der Medizinischen Dienste ist in einer zentralen Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund geregelt. Diese können Sie hier aufrufen. Das anliegende Foto zeigt Günter Garbrecht, die neue Ombudsperson des MD Nord (Foto: Günter Garbrecht).